Herzlich willkommen in meiner
Praxis für Psychotherapie
privat und alle Kassen
Talstraße 29 in 42697 Solingen


Die Praxis befindet sich in dem Komplex der Passage Keldersplatz
und ist von der Keldersstraße durch die Passage zu erreichen,
wenn Sie den Pfeilen auf den Praxisschildern folgen.
Vom Hauptbahnhof in Solingen-Ohligs sind es 5 Minuten zu Fuß.
Unter der Passage befindet sich eine öffentliche Tiefgarage, die über die
Forststraße zu erreichen ist. Von dort kommen sie trockenen Fußes
in die Passage und zur Praxis.
Von der Talstraße aus befindet sich gegenüber der Festhalle Ohligs
neben dem Parkautomaten ein Zugang durch den Garten direkt
zum Haus Talstraße 29.
Wenn Sie Glück haben, finden sie hier auch einen Parkplatz.
Ablauf und Kosten
Der Beruf der Psychologischen Psychotherapeuten ist ein gesetzlich geregelter Heilberuf. Näheres erfahren Sie über die Homepage der Psychotherapeutenkammer. Hier finden Sie auch die Berufsordnung, in der die Regelungen für die Berufsausübung aufgeführt sind, wie u. a. die Schweigepflicht und die Honorierung.
Im Psychotherapeutengesetz heißt es in § 1 Abs.3:
"Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist."
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie interessieren, dann geht es also zunächst darum, zu überprüfen, ob Sie an einer solchen "Störung mit Krankheitswert" leiden, die mit den Möglichkeiten der Psychotherapie behandelt werden kann (genauer: siehe Psychotherapie-Richtlinien). Dies geschieht im Rahmen einer "Psychotherapeutischen Sprechstunde". Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin für eine Sprechstunde, in der wir uns darüber verständigen, was Sie möchten und was ich für Sie tun kann. Hier erhalten Sie dann weitere Informationen zur Psychotherapie und zum weiteren Vorgehen. Diese Sprechstunde wird von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dafür benötige ich lediglich Ihre Krankenkassenkarte, um Ihre Daten für meine Abrechnung übernehmen zu können
- Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und bei mir mit einer Psychotherapie beginnen möchten, dann sollten wir im Anschluss an die Sprechstunde(n) mit eine Probesitzung vereinbaren. Ich bin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen und kann meine Leistungen mit Ihrer Kasse abrechnen. Eine Überweisung durch den Hausarzt ist in der Regel nicht erforderlich. .
Die Kosten für fünf Probesitzungen übernimmt Ihre Krankenkasse ohne Antrag. In diesen Probesitzungen sollten wir auch überprüfen, ob wir uns vorstellen können, gut miteinander zu arbeiten. Psychotherapie ist eine sehr private Angelegenheit und da ist es wichtig, dass jeder sich verstanden fühlt. Nur so kann man zum gewünschten Erfolg kommen. Spätestens in der 5. Sitzung sollten wir uns entscheiden, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist. Dann beantragen Sie über mich die Kostenüberenahme bei Ihrer Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse bisher für Sie noch keine Psychotherapie finanziert hat, übernimmt sie in der Regel 25 Therapiestunden. Sollten für Ihre Behandlung mehr Stunden erforderlich sein, ist dies gesondert zu beantragen und von mir zu begründen (genauer: siehe "Psychotherapie-Vereinbarungen"). - Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie von mir eine Rechnung nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP). Wenn Sie die Kosten der Psychotherapie über Ihre Krankenkasse erstattet bekommen wollen, sollten Sie bitte vorab klären, in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben sich an die gesetzlichen Kassen angeglichen und erstatten die Kosten für Psychotherapie, wenn auch häufig mit einer Begrenzung (z.B. auf 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr). Ratsam ist es in allen Fällen, vor Beginn der Behandlung zu klären, über welchen Tarif Sie versichert sind, weil davon die Anzahl der Behandlungen und evtl. Zuzahlungen abhängig sind. Die Tarife sind in einzelnen Unternehmen sehr unterschiedlich gestaltet.
- Die Psychotherapie-Richtlinien sehen nur die Behandlung eines einzelnen Patienten vor. Deshalb werden Familientherapie und Paartherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert. Dies gilt in gleicher Weise für Coaching oder Supervision. Für solche Leistungen erhalten Sie von mir eine Privatrechnung nach der GOP.
Mengenbegrenzung und Wartezeiten
Sie können leider nicht immer damit rechnen, sofort einen Therapieplatz zu bekommen. Es gibt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit Wartezeiten von durchschnittlich etwa 3 Monaten. Dieser Zeitraum ist unübersehbar und wird den Patienten nicht gerecht, die aktuell eine Behandlung benötigen. Ich führe deshalb keine langen Wartelisten, sondern vergebe dann einen Termin, wenn ein Platz frei wird.
Kontakt
- Telefon: 0212 / 383 29 609
Am besten erreichen Sie mich um 13 Uhr. Während der Therapiegespräche nehme ich in der Regel keine Anrufe entgegen. Dann wird sich der Anrufbeantworter melden. - Mail: Hans-Werner Stecker Am besten, sie schreiben mir eine Mail.